Jugendtaxi

Nutzungsbedingungen:

1. Der Landkreis Trier-Saarburg fördert die Heimfahrt mit einem Taxi mit 2 € pro Fahrt und Person. Der Betrag wird direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen, darf allerdings den Fahrpreis nicht überschreiten.

2. Nutzungsberechtigt sind Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg haben. Der Ausweis muss auf Verlangen beim Fahrer vorgezeigt werden.

3.Das Fahrtziel muss im Landkreis Trier-Saarburg liegen. Eine Förderung erfolgt nur für die Rückfahrt von Veranstaltungen.

4.Gefördert werden Heimfahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils ab 22:00 Uhr (bis 6:00 Uhr). Zusätzlich werden Heimfahrten in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval von Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch gefördert.

5.Es können nur die kooperierenden Taxiunternehmen als Jugendtaxi angefordert werden.

6.Es soll immer das Taxiunternehmen gerufen werden, das dem eigenen Standort am nächsten ist.

7.Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch den Landkreis besteht nicht.

Formular für das Jugendtaxi Hier herunterladen und ausdrucken